AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Ferienwohnungen „Haus Larus“
Vermieter:
Gerdine und Helge Bents, Melkerpad 1, 26465 Langeoog.
Telefon: 04972 1893

1. Anreise / Abreise
Sonnabend ab 15.00 Uhr bis Folge-Sonnabend spätestens 10:00 Uhr. An- und Abreisezeitengelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. 
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Bezahlung
Der Mieter kann den Betrag direkt nach Erhalt des Mietvertrages bezahlen. Er muss mindestens eine Anzahlung von 20% des Mitbetrages innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen leisten. Nach der erfolgreichen Zahlung Anzahlung erhält der Mietvertrag seine Gültigkeit.  Nach der  erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Die Nichtzah-lung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. oder am ersten Tag der Buchung bezahlen. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Abfall und Energiekosten werden nicht erhoben.

4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außen-anlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder deren Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei den Vermietern anzu-zeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei den Vermietern gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausge-schlossen.
In der Ferienwohnung gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei Verstoß wird eine Firma mit einer professio-nellen Reinigung beauftragt und sämtliche Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner ge-setzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und even-tuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstän-de zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Eine Zweckentfremdung des Inventars ist untersagt; beispielsweise Grillen mit dem Toaster oder Klei-dung trocknen mit dem Fön.
5.1. Vereinbarungen im Falle einer Quarantänemaßnahme Saison 2020 
Sollte der Mieter während seines Aufenthaltes auf der Insel Langeoog an Covid 19 erkranken und vom Gesundheitsamt in Isolation versetzt werden, so muss er diese ggf. auf der Insel/ in der Ferienwohnung verbringen, falls kein anderer Ort dafür bestimmt wird. Ein Rücktransport wird aufgrund fehlender Strukturen nicht garantiert.  Sollte dieser Fall eintreten, übernimmt der Mieter sämtliche Kosten der Unterbringung. Die Folgekosten gehen uneingeschränkt zu Lasten des Mieters.   ( Stand: 08.05.2020)
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönli-chen Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. be-hördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Bege-benheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilf-lich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schä-den haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Zutritt zur Wohnung
Grundsätzlich hat der Vermieter nur nach vorheriger Absprache das Recht die für den Mietzeitraum überlassene Wohnung zu betreten. Ausgenommen davon ist ein Zutritt um Schäden am Mietgegen-stand zu verhindern, wie z.B. ein Schließen der Fenster bei Sturm und / oder Starkregen.
9. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter be-hält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am na-hesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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